Honorar

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Kosten werden von den privaten Krankenkasse, Zusatzversicherungen oder Beihilfen entweder ganz oder teilweise übernommen.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an ihre Krankenkasse, die Erstattungen sind Vertragsabhängig.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.

Es besteht jedoch die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrer Krankenkasse.

Für Selbstzahler berechne ich, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

Für die Erstanamnese, Untersuchung, Diagnose und Empfehlung einer Therapie 90 € die Stunde.

Für jeden weitere Behandlung gilt als Richtwert ein Stundensatz von 80 €.

Laborbefunde werden teilweise von mir und teilweise vom Labor (Blut, Stuhl, Speichel) in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsvertrag immer zwischen Heilpraktiker und Patient entsteht.

Unabhänging davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet oder nicht, ist der komplette Rechnungsbetrag vollstänig zu begleichen.

Ästhetische Behandlungen werden nicht von Krankenkassen übernommen.

Bei einer Termin-Absage, die nicht mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wird, ist eine Gebühr von 50% des Behandlungspreises zu entrichten.

Ich berate Sie gerne zu unseren Behandlungsangeboten